Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

II. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

III. ,,Lichtbilder'' im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbild, Still-Videos, elektronische Lichtbilder in digitalisierter Form, usw.)

IV. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeiten im Ermessen des Fotografen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie z.B. Beleuchtung, Bildkomposition und -bearbeitung.

V. Bei Herausgabe der Negative / Daten durch den Fotografen, werden nur allgemeine Nutzungsrechte weitergegeben, für Präsentationen oder Veröffentlichungen im privaten Sinne. Es werden keine Urheber- oder Verkaufsrechte übertragen; die bleiben beim Fotografen.

VI. Gutscheine sind von der Barzahlung ausgeschlossen.

II. Urheberrecht

III. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

IV. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden / Auftraggeber bestimmt.

V. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

VI. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

VII. Der Besteller eines Bildes i.S vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wen nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

VIII. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf – sofern nichts anderes vereinbart wurde – verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

IX. Die Negative / Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative / Daten an den Kunden / Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und entsprechender Vergütung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

IV. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden /Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

V. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 (sieben) Tage ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

VI. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Daten Eigentum des Fotografen.

VII. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde / Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

IV. Haftung

V. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeprojekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VI. Der Fotograf verwahrt die Negative / Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber; allerdings bietet der Fotograf dem Kunden / Auftraggeber die Negative / Daten nach einem Jahr zum Kauf an, inkl. Nutzungsrechte.

VII. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

VIII. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Kunde / Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

VI. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verarbeitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zu Veröffentlichung, Vervielfältigungen und Verarbeitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde / Auftraggeber.

VII. Der Kunde / Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde / Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach vierzehn Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden / Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden / Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

VII. Überlässt der Fotograf dem Kunden / Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Kunde / Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang zurückzuschicken. Kommt der Kunde / Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens 1000 (eintausend) Euro für jedes Original und 200 (zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung einen höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

VIII. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehen Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen – sofern ein Pauschalpreis vereinbart war – entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden – oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde / Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden / Auftraggeber kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen, auch bei nicht eingehaltenen Terminen ohne Absage. Bei kurzfristiger Absage kann der Fotograf bis zu 50 (fünfzig) Prozent des gesamten Auftrages als Schadensersatz verlangen.

IX. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für die Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

VIII. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden / Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle zu ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Veröffentlichungen durch den Fotografen für Bild-Präsentationen oder weiterer Verwendungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmungen des Kunden / Arbeitgebers.

VIII. Digitale Fotografie

IX. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigen der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlich Zustimmung des Fotografen.

X. Die Übertragungen von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

X. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neues Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

XI. Der Kunde / Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

XII. Der Kunde / Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

x. Nutzung und Verbreitung

xi. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online Datenbank, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden / Auftraggeber bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden / Auftraggeber gestattet.

xii. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf dem Bildschirmen geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

xiii.Die Vervielfältigung und Verarbeitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

xiv.Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden / Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

xv. Wünscht der Kunde / Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten .

xvi. Hat der Fotograf dem Kunden / Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

xvii. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden / Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.